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Raser-Novelle für ARBÖ und ÖAMTC "unverhältnismäßig" und "verfassungswidrig"

Laut ARBÖ könne die Gesetzesänderung demnach zu "unverhältnismäßiger Bestrafung führen". "Die Beschlagnahmung ist als Strafe zu werten. Daher zahlt jemand, dessen 1.000-Euro-Fahrzeug beschlagnahmt wird eigentlich viel weniger Strafe als jemand, der sein 100.000 Euro-Auto abgeben muss", meinte Generalsekretär Gerald Kumnig. Zusätzlich zum Problem mit unterschiedlichen Strafhöhen sieht der ARBÖ auch Herausforderungen bei Leasing- oder Leihfahrzeugen. "Und letztlich wird sich jeder sehr gut überlegen, ob er sein Fahrzeug im privaten Umfeld verborgen möchte, wenn es möglicherweise nicht mehr zurückkommt", meinte Kumnig.

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Der ÖAMTC sieht einen Zugriff auf fremdes Eigentum "klar verfassungswidrig". Wir glauben daher, dass eine grundlegende Überarbeitung notwendig werden wird, denn eine Verwaltungsbehörde wird diese neuen Vorgaben eventuell ressourcentechnisch nur schwer umsetzen können", meinte Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste. Er ortete außerdem Kapazitätsprobleme bei der Überwachung der Roadrunner-Szene. "Kontrollen sind entscheidend", sagte Hoffer. Der ÖAMTC verwies außerdem darauf, dass in Nachbarländern wie der Schweiz oder Deutschland Beschlagnahmen von Fahrzeugen mit Gerichtszuständigkeit und der Verpflichtung, den Veräußerungserlös, der die Strafdrohung übersteigt, an den Besitzer zurückzuzahlen, durchgeführt werden.

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