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Rosen für Kellnerin brachte Gast Faustschlag ein: Schwere Verletzung am Auge

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Aus nichtigem Anlass soll ein 24-jähriger Mann in einem Lokal im Wiener Prater einem Gast einen derart heftigen Faustschlag ins linke Auge versetzt haben, dass dieser eine Fraktur des Augapfels erlitt. Der 56-Jährige ist seither auf dem Auge blind. Im Prozess wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen machte der 24-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Notwehr geltend. "Da muss ich lachen. Das ist aus der Luft gegriffen", kommentierte das Opfer diese Verantwortung.

Gut gelaunt nach Wettgewinn

Der 56-Jährige hatte am 24. Oktober des Vorjahres das Lokal aufgesucht, in dem die Lebensgefährtin des Angeklagten kellneriert. "Ich war gut gelaunt", schilderte der pensionierte Bäcker einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner. Er hatte wenige Minuten zuvor in einem Wettlokal 500 Euro gewonnen.

Er wollte die Kellnerin an seiner Freude teilhaben lassen und kaufte ihr daher einen Strauß Rosen, als ein Blumenverkäufer ins Lokal kam. "Ich hatte den Eindruck, dass sie das nicht akzeptieren will", erinnerte sich der Mann. Die Kellnerin habe Blickkontakt mit ihrem ebenfalls im Lokal befindlichen Lebensgefährten aufgenommen, "wie, wenn's mich einfahren lassen will", so der Pensionist. Der Lebensgefährte habe sich ihm daraufhin angenähert.

21 Tage im Spital

"Es ist alles so blitzschnell gegangen", sagte der 56-Jährige. Der Faustschlag ins Auge habe ihn zu Boden befördert: "Ich bin auf den Rücken gefallen und war praktisch bewusstlos." Als er wieder zu sich kam, ließ er sich von einem Taxi nach Hause bringen, ins Spital ging er erst am nächsten Tag: "Ich war unter Schock. Ich bin schlafen gegangen und war eingerollt wie ein Schneck'." 21 Tage habe er im Krankenhaus verbracht, zwei Operationen habe er hinter sich, eine weitere stehe ihm Ende August bevor. Seine Sehkraft am linken Auge habe er jedenfalls verloren.

Notwehr als Rechtfertigung

Der Angeklagte behauptete, er sei von dem zwar wesentlich älteren, aber stärkeren Bäcker ("Er hat vom Kneten kräftige Hände") gewürgt worden. Dieser sei öfters "ungut", im ganzen Grätzel für seine Stänkereien bekannt und habe in etlichen Wirtshäusern Lokalverbot. "Sie schauen aber auch ganz kräftig aus", bemerkte der Staatsanwalt zum 24-Jährigen. "Ich hab' in der Schwangerschaft zehn Kilo zugenommen", antwortete der Angeklagte, dessen Freundin mit dem gemeinsamen Baby im Publikum saß.

Auf die ergänzende Frage der Richterin, weshalb er bei seiner polizeilichen Einvernahme nichts von der angeblichen Notwehrsituation erzählt habe, erwiderte der 24-Jährige zunächst: "Ich gehe nicht gern zur Polizei." Dann ergänzte er: "Das wollte ich eh sagen, dass ich mich nur gewehrt habe. Aber meine Freundin war dagegen."

Der Rechtsvertreter des Bäckers im Ruhestand, Andreas Schweitzer, der sich als Privatbeteiligtenvertreter dem Verfahren angeschlossen hatte, machte rund 20.000 Euro für die erlittenen Schmerzen geltend. Der Angeklagte erkannte diese Forderung nicht an. Zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde die Verhandlung auf Mitte September vertagt.

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