Ab 2023 müssen Halterinnen und Halter von exotischen Wildtieren einen verpflichtenden Sachkundenachweis vorlegen können.
Nach dem Modell des Wiener Sachkundenachweises für neue Hundehalter soll es in Zukunft auch einen verpflichtenden Sachkundnachweis für Wildtier-Halter geben. Bei der Anschaffung von Reptilien, Amphibien und Papageienvögel sollen potenzielle Halter vor der Anschaffung über die Bedürfnisse und schwierigen Haltungsanforderungen der sensiblen Wildtiere informiert werden, heißt es aus dem Büro von Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ).
Nachmeldung innerhalb 2022
Der Sachkundenachweis muss ab 1. Jänner 2023 im Rahmen der verpflichtenden Meldung der Wildtierhaltung bei der Behörde vorgelegt werden. Bereits bestehende Haltungen können bis Ende 2022 nachgemeldet werden.
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