Austria
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Salzburger Pensionist sammelte NS-Devotionalien: Freispruch

Drei Männer stehen vor einem Schwurgericht

© APA - Austria Presse Agentur

Der 80-Jährige bestritt den Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung.

Ein leidenschaftlicher Sammler von Altwaren, der bei sich zu Hause im Pongau auch Waffen und Gegenstände mit Symbolen des Nationalsozialismus gelagert hatte, ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g freigesprochen worden.

Der 80-jährige Pensionist beteuerte seine Unschuld. Er habe die NS-Devotionalien nicht öffentlich zur Schau gestellt und auch keine nationalsozialistische Propaganda betrieben.

Einstimmiges Urteil

Der Freispruch der Geschworenen ist einstimmig ausgefallen und bereits rechtskräftig. Bei einer Hausdurchsuchung mit Unterstützung des Einsatzkommandos Cobra im Juli 2022 entdeckten Polizisten nicht nur alte Uhren, Plüschtiere und Bilder, sondern auch zahlreiche Utensilien aus der Zeit des Nationalsozialismus wie einen Dolch mit Hakenkreuz, Weinflaschen mit Hitler-Etikett, eine Hitler-Büste und NS-Bücher. Weiters stellten die Beamten auch Granatpatronen, einen Schalldämpfer und einen Stiftfeuerrevolver sicher.

Der bisher unbescholtene Angeklagte (Verteidiger: Rechtsanwalt Franz Essl) erklärte, er habe nicht gewusst, dass das Sammeln von NS-Gegenständen strafbar sei. Zudem habe er nur selten Besuche empfangen, dabei handelte es sich um zwei Angehörige. Den Verstoß gegen das Waffen- und Kriegsmaterialiengesetz gestand er ein. Dafür erhielt er eine Diversion. Dieses Strafverfahren wird nach einer Probezeit von einem Jahr eingestellt, falls sich der Pensionist in diesem Zeitraum nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

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