Austria
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"Scheinangebote": Erste Anklage gegen Karmasin fertig

Karmasin sitzt derzeit in U-Haft

© APA - Austria Presse Agentur

Die Ex-Ministerin muss aller Voraussicht nach gemeinsam mit einem Mitarbeiter aus dem Sportministerium vor Gericht.

von Christian Böhmer

Die frühere Familienministerin Sophie Karmasin muss aller Voraussicht nach vor Gericht: Am Dienstag wurde publik, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Karmasin und einen Mitarbeiter des Sportministeriums, Christian G., Anklage erhebt. Es geht um "Scheinangebote", die Karmasin und G.  zwischen April 2019 und Juni 2021 gestellt und damit die Vergabe-Verfahren im Ministerium manipuliert haben sollen. Konkret sollen Karmasin und ihr Komplize "vorab abgesprochene Angebote" erstellt haben, mit denen sicher und klar war, dass nicht der Bestbieter, sondern die "Karmasin Research & Identity GmbH" zum Zug kommt. Die WKStA wirft den beiden Angeklagten Manipulationen bei zumindest drei Studien vor, wobei der Wert der einzelnen Studie zwischen 69.500 und knapp 74.000 Euro lag. Als Zeugin ist unter anderem Karmasins ehemalige Mitarbeiterin Sabine Beinschab geladen.

Ebenfalls zur Anklage kommt Karmasins Gehaltsfortzahlung. Wie berichtet hat die Ex-Ministerin ihr Ministergehalt widerrechtlich weiter bezogen, womit der Republik insgesamt mehr als 78.000 Euro Schaden entstanden sind. Regierungsmitglieder dürfen nach dem Ausscheiden aus einer politischen Funktion nur dann eine weitere, auf sechs Monate beschränkte Auszahlung ihres Ministergehalts beantragen, wenn sie keine anderen Einkünfte bzw. Bezüge haben - die Fortzahlung ist als eine Art Arbeitslosengeld gedacht. Die WKStA bringt in der Anklage stichhaltige Argumente, dass Karmasin die öffentliche Hand getäuscht und ihre Einkünfte vorsätzlich verschwiegen hat, um die Entgeltfortzahlung zu erhalten.

Der Themenkomplex von möglicherweise im Finanzministerium manipulierten Umfragen und Studien ist in der 40 Seiten starken Anklageschrift vorerst nicht enthalten. Für Karmasin gilt die Unschuldsvermutung.

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