Kurz & Verständlich
09/27/2022
Die Regelung gilt auch bei Kindern bis 14 Jahren, wenn ihre Klassen geschlossen wurden.
Die Sonder-Betreuungszeit für Eltern von corona-positiven Kindern wird verlängert. Sie gilt rückwirkend ab 5. September. Damit haben Eltern Anspruch auf bis zu 3 Wochen Sonder-Betreuungszeit, wenn ihre Kinder positiv auf Corona getestet wurden. In dieser Zeit bekommen die Eltern ihr Gehalt weiter.
Das gilt, wenn die Kinder wegen Corona nicht in den Kindergärten oder die Volksschule dürfen. Die Regelung gilt auch bei Kindern bis 14 Jahren, wenn ihre Klassen geschlossen wurden. Die Sonder-Betreuungszeit gilt auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung.
*Dieser Nachrichtenüberblick ist in leicht verständlicher Sprache verfasst
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