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Strom, Gas: Wem steht Grundversorgung zu? [premium]

Wenn die Strom- und Gastarife stark steigen, bekommt das Recht auf „Grundversorgung“ plötzlich eine neue Bedeutung. Laut einem Gutachten betrifft es tatsächlich weitaus mehr Menschen als bisher angenommen.

Wien. Es gibt Gesetze, über deren genauen Inhalt und Tragweite denkt jahrelang kaum jemand nach. Weil nur wenige Menschen davon betroffen sind. Oder weil man das irrigerweise annimmt.

So war das wohl auch lange Zeit mit den Regelungen über die „Grundversorgung“ mit Strom und Gas. Sie basieren auf Unionsrecht, Haushalte und – je nach innerstaatlicher Umsetzung – auch Kleinunternehmen müssen demnach Zugang zu einem transparenten, angemessenen, nicht diskriminierenden Strom- bzw. Gastarif bekommen. Geregelt ist das in der Elektrizitäts- bzw. Erdgas-Binnenmarktrichtlinie und in den innerstaatlichen Umsetzungsgesetzen.