Austria
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U-Ausschuss geschwänzt: Schmid erhält Beugestrafe

Thomas Schmid (Bild: Peter Tomschi)

Thomas Schmid

(Bild: Peter Tomschi)

Weil Thomas Schmid nicht vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss erschienen ist, muss der Ex-ÖBAG-Chef nun eine Beugestrafe in Höhe von 6000 Euro zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Schmids Anwalt kündigte an, gegen die Entscheidung berufen zu wollen. Die Strafe ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Ex-ÖBAG-Chef war dem U-Ausschuss bei mehreren Terminen ferngeblieben. Dass der ehemalige Chef der Staatsholding mittlerweile seinen Wohnsitz in den Niederlanden habe, spiele für das BVwG keine Rolle. Laut „Standard“ erklärte das BVwG, dass es um einen „im Inland verwirklichten Sachverhalt“ gehe und Schmid österreichischer Staatsbürger sei.

Deshalb entbinde der Wohnsitz im Ausland Schmid „nicht von der Verpflichtung, eine genügende Entschuldigung für sein Nichterscheinen vor dem Untersuchungsausschuss darzutun“.

Nächsten Sitzungen im September geplant
Der U-Ausschuss pausiert gerade. Die nächsten Sitzungen sind für den 6. und 7. September geplant. Wie Medien berichteten, sind dann die früheren OMV-Chefs Rainer Seele und Gerhard Roiss geladen, für 7. September unter anderem Ex-OMV-Aufsichtsratschef Wolfgang Berndt. Unter anderem wird es dabei auch um die Frage gehen, wer Österreichs Abhängigkeit von russischem Gas zu verantworten hat.

 krone.at

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