Austria
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Urteil: Qualvoller Tod von Leonie war doch Mord

Sieben Tage dauerte der teils hochemotionale Prozess um den Tod einer 13-Jährigen. Am Abend des 2. Dezembers fiel nun ein Urteil. Angeklagt war Vergewaltigung mit Todesfolge und sexueller Missbrauch Unmündiger. Als Eventualfrage mussten die Geschworenen über Mord, Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung urteilen. Vor allem die Opfervertreter der Familie Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth forderten von Anfang an eine Mordanklage.

Dem kommen die Geschworenen nach. Der Erstangeklagte wird wegen Mord verurteilt - er hatte zumindest einen bedingten Vorsatz. Die beiden anderen Afghanen wegen Mord durch Unterlassung. Alle drei sind auch der Vergewaltigung der 13-Jährigen schuldig. 

Das schreckliche Schicksal von Leonie
Das Mädchen ging am Abend des 25. Juni 2021 mit dem Drittangeklagten in die Wohnung des Zweitangeklagten. Man wollte noch ein bisschen feiern. Dort war auch der 22-jährige Erstangeklagte. Im Laufe des Abends mischten sie der 13-Jährigen mindestens sechs Ecstatsy-Tabletten - genauer MDA - ins Getränk. Als die Wirkung der Drogen einsetzte, vergewaltigten die drei Afghanen Leonie hintereinander. Die laut Gutachter dreifach letale Dosis an Ecstatsy war schließlich tödlich für das Mädchen. 

Den Todeskampf konnten die Geschworenen im Gerichtssaal sehen. Die Angeklagten dokumentierten ihn via Video. Dennoch gaben sie an, sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Leonie gehabt. Danach hätten sie geschlafen. Wann das Mädchen den benommenen und schließlich tödlichen Zustand erreichte, will keiner der Angeklagten wissen. Die Drogen hätten sie ihr auch nicht verabreicht - sie wüssten nicht, wie das passiert wäre. Erst als die Afghanen wieder aufgewacht seien, merkten sie, dass es der 13-Jährigen schlecht ging.