Austria
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Was für und gegen eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln spricht [premium]

Dass eine FFP2-Maske vor Ansteckungen schützt, steht außer Frage. Aber ist deswegen gleich ein verpflichtendes Tragen in Innenräumen wie etwa öffentlichen Verkehrsmitteln gerechtfertigt? Die Stadt Wien entscheidet jedenfalls heute über das weitere Vorgehen.

Nachdem vergangene Woche die Bundesregierung das Ende sämtlicher Corona-Bestimmungen bis Ende Juni angekündigt hat, entscheidet am Mittwoch, 08. Februar, auch die Wiener Stadtregierung über den weiteren Umgang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. In Wien gelten bekanntlich schon länger strengere Regeln als im Rest des Landes – so muss beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken eine FFP2-Maske getragen werden, zudem müssen Besucher in Gesundheitseinrichtungen wie etwa Spitälern und Pflegeheimen zusätzlich zur Maskenpflicht einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden ist.

Vorgaben, die in anderen Bundesländern schon vor Monaten aufgehoben wurden. Mit Ende April soll bundesweit auch die FFP2-Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen fallen, ab Juli wird Covid-19 zudem keine meldepflichtige Krankheit sein, dann gelten auch keine sogenannten Verkehrsbestimmungen für positiv Getestete mehr – sie müssen also weder zu Hause bleiben noch Masken in stark frequentierten Räumen tragen. Auch dann nicht, wenn sie Symptome haben.