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AHV-Rentner erhalten 2023 Teuerungsausgleich

Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat am Montag entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.

Paul Rechsteiner (SP/SG) und Pirmin Bischof (Mitte/SO) verlangten in inhaltlich übereinstimmenden Motionen die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als zwei Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.

Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.

Es gehe darum, dass die Teurung schnell und nicht erst dann ausgeglichen werde, wenn auch die Löhne gestiegen seien, sagte Bischoff. Rechsteiner betonte, bei den Pensionskassen gebe es keinen Teuerungsausgleich. Man solle deshalb bei der AHV ansetzen.

Andrea Caroni (FDP/AR) wandte sich im Namen der Generationengerechtigkeit gegen die Vorstösse. Die Rentnerinnen und Rentner seien mit dem bestehenden Mischindex gut gefahren.

Der Ständerat nahm die Vorstösse mit 24 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Bischof) respektive 24 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Rechsteiner) an.

Der Nationalrat hatte in seiner ausserordentlichen Session zur Kaufkraft einen Vorstoss der Mitte-Fraktion mit dem gleichen Anliegen gutgeheissen. Da der Wortlaut der Motionen nicht exakt derselbe ist, muss er sich nun aber noch mit den Vorstössen aus dem Ständerat befassen.