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Alkoholverkaufsverbot in St. Galler Badis soll fallen

Im Kanton St. Gallen gilt in Schwimm- und Strandbädern ein Alkoholabgabeverbot. Ein solche Vorschrift gebe es in der Schweiz sonst nur noch in zwei anderen Kantonen, heisst es in einem Vorstoss aus den Reihen der Grünliberalen. Verlangt wird eine Aufhebung des Verbots.

Ein Bier nach dem Schwimmen? Nicht in einem Schwimm- oder Strandbad im Kanton St. Gallen - zumindest offiziell nicht. Das Alkoholausschankverbot habe keine Wirkung, weil es leicht umgangen werden könne, heisst es nämlich im Vorstoss der beiden GLP-Kantonsräte Andreas Bisig und Andrin Monstein. Unter anderem könne Alkohol von zu Hause mitgenommen werden.

Noch 1994 wollte die Regierung am Verbot festhalten. Damals gab es im Kanton St. Gallen verschiedene Deregulierungen, die etwa zur Abschaffung der Prüfung für Wirtinnen und Wirte führte. Beibehalten wurde aber, dass an Gastronomiebetriebe in Schwimm- und Strandbädern kein Patent für den Alkoholausschank erteilt wird.

Ausnahmen gibt es, wenn die räumliche Trennung vom Badebetrieb sichergestellt wird und keine Gäste im Badedress bewirtet werden. Das Verbot führe zu einem "unnötigen bürokratischen Aufwand für die Badi-Beizli und die Gemeinden", heisst es im Vorstoss. Für viele gehöre "ein Bier oder ein Glas Wein nach dem Schwumm im See oder Bad zu einem Sommerabend dazu", schreiben die beiden Kantonsräte.

Eine solche Vorschrift gebe es sonst nur noch in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die beiden Grünliberalen verlangen nun die Streichung des Verkaufsverbots im Kanton St. Gallen. Es liege in der Eigenverantwortung der Schwimmerinnen und Schwimmer "nicht alkoholisiert ins Wasser zu steigen", argumentieren sie. Der Kantonsrat wird die Motion in einer der kommenden Sessionen behandeln.