Liechtenstein
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Die FBP-Fraktion reicht zwei Vorstösse ein

(Foto: Radio Liechtenstein)

Im Rahmen ihrer „Agenda für Liechtenstein“ hat die FBP-Fraktion heute Vormittag zwei parlamentarische Vorstösse eingereicht.
Zum einen geht’s um eine Motion zur Ausrichtung des Mutterschaftsgelds bei einem Spitalaufenthalt eines Kindes nach der Geburt und zum anderen um eine Interpellation zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands.

Ziel der Motion zur Ausrichtung des Mutterschaftsgeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes nach der Geburt ist es, dass der Beginn der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes an berufstätige Mütter erst nach der Heimkehr des kranken Kindes aus dem Spital beginnt. Mit der Motion wird die Regierung beauftragt, dem Landtag diesbezüglich eine Gesetzesänderung vorzulegen.

Bezüglich der Interpellation zur Erhaltung des Mittelstandes erklärte Landtagspräsident Albert Frick, dass bei staatlichen Förderungen der Mittelstand oft leer ausgeht. Die FBP fordert vor allem eine steuerliche Entlastung im Bereich der Altersvorsorge, so Frick.
Derzeit müssen in Liechtenstein auch schuldenfreie Immobilien jährlich als Sollertrag auf das Vermögen versteuert werden.