Liechtenstein
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Die Vogelgrippe Massnahmen müssen übernommen werden.

Symbolbild. (Foto: Pixabay)

Die schweizweiten Massnahmen gegen die Vogelgrippe müssen von Liechtenstein übernommen werden. Das sagt Werner Brunhart, Leiter des Amts für Veterinärwesen im Interview mit Radio Liechtenstein.

Die Massnahmen gelten ab heute Montag und bis 15. Februar 2023. Das bedeute, dass das Nutzgeflügel vom Wildgeflügel ausgesperrt werden muss. Konkret heisst das, dass der Landwirt eine geeignete Umzäunung machen muss, damit der Kontakt zwischen den Wild- und Hausvögeln nicht stattfinden kann. Zudem versucht man die Biosicherheitsmassnahmen zu verstärken. Das bedeutet, man trägt im Stall als Beispielt gesonderte Schuhe damit nichts von der Aussenwelt in den Stall oder vom Stall in die Ausenwelt gelangen kann.