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Finanzielle Entlastung von Familien wirft noch viele Fragen auf

VADUZ - Die Regierung ist der Ansicht, dass eine zusätzliche Ausbildungsförderung über die Familienausgleichskasse (FAK) oder das Stipendienwesen aktuell nicht sinnvoll ist. Während eine Indexierung der FAK-Zulagen im Familienbereich rechtlich in den meisten Fällen nicht möglich ist, sei eine Anpassung der Zulagen an die Inflationsentwicklung jedoch grundsätzlich denkbar, schreibt sie.

Hinweis: Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder online bezogen werden.

Der Landtag hat im Mai das Postulat «Finanzielle Entlastung von Familien» der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Norma Heidegger, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend an die Regierung überwiesen. Die Abgeordneten luden die Regierung dazu ein, zu prüfen, welche Auswirkungen die erweiterte Ausrichtung von Kinderzulagen beziehungsweise einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr hat. Besonders solle die Regierung dabei auch die Perspektive von höheren Kinderzulagen sowie die bereits geforderte Indexierung der Geburtenzulage prüfen.

Der Landtag wird die Postulatsbeantwortung voraussichtlich in seiner Sitzung im November behandeln.

Es braucht weitere Abklärungen zur Elternzeit

In der Postulatsbeantwortung zeigt die Regierung die aktuelle finanzielle Situation der FAK auf, welche die Kinder-, Alleinerziehenden- und Geburtszulagen ausrichtet. In der Folge beantwortet sie die gestellten Fragen und weist insbesondere darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige zumindest teilweise über die FAK finanziert werden soll. Die Regierung kommt zum Schluss, dass sie nicht evaluieren kann, ob die Ausbildungszulage über die FAK finanziert werden kann, ehe entschieden ist, wie die ausgebaute Elternzeit durch die FAK finanziert werden soll. Diese Frage habe auch Einfluss auf die Finanzierbarkeit einer generellen Erhöhung der Familienzulagen, heisst es in der Mitteilung.

Die Regierung weist in der Postulatsbeantwortung darauf hin, dass generell höhere Familienzulagen im Falle der künftigen Finanzierung der ausgebauten Elternzeit durch die FAK zur Folge haben könnte, sodass die FAK-Beiträge erhöht werden müssten. Dies wiederum würde die Lohnnebenkosten erhöhen.

Vorbehaltlich der künftigen Finanzierung der ausgebauten Elternzeit kommt die Regierung zum Schluss, dass eine Ausbildungszulage beziehungsweise erweitere Kinderzulage in der im Postulat angeführten Höhe von bis zu 350 Franken pro Monat oder eine inflationsbedingte Erhöhung der Kinderzulage grundsätzlich finanzierbar erscheint. Hierfür müsste sie jedoch das Familienzulagengesetz (FZG) anpassen.

Stipendienwesen sei bereits grosszügig

Auch abseits der Finanzierbarkeit gebe es Argumente, die gegen eine durch die FAK finanzierten Ausbildungszulage oder eine Anpassung des Stipendiengesetzes sprechen. Personen, die eine Ausbildung zum Zweck der Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit absolvieren, unterstütze der Staat bereits heute grosszügig und bedarfsgerecht.

Indexierung der Geburtszulage meistens nicht zulässig

Eine Indexierung der Geburtszulagen, das heisst eine Anpassung der Beiträge an die in der Regel geringeren Lebenskosten im Ausland, ist gemäss Regierung in den meisten Fällen aus staatsvertraglichen Gründen nicht möglich. Die Regierung kommt zum Schluss, dass in den seltenen Fällen, in denen eine Indexierung ausnahmsweise zulässig wäre, aus verfahrensökonomischen Gründen ein gänzlicher Ausschluss eines Exports anstatt einer Indexierung nach Kaufkraft in Erwägung gezogen werden müsste.