Liechtenstein
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LKW: Fotovoltaik künftig nach Direktvermarktungsmodell vergütet

SCHAAN - Gemäss Revision des EEG-Gesetzes wird die Förderung für Fotovoltaikanlagen (PV) in Liechtenstein ab Januar 2023 neu geregelt. Die EEG-Anlagen und Marktanlagen werden zukünftig nach dem Direktvermarktungsmodell vergütet. Das bedeutet, dass die Vergütung für Photovoltaikproduktion nach aktuellen Börsenpreisen erfolgt.

Wie die LKW via Aussendung erklären, wird die Vergütung von PV-Produktion dadurch neu entsprechend den aktuellen Börsenpreisen in 15-min Schritten berechnet und nach bestehenden Zahlungsmodalitäten ausgeführt. Sollten die Börsenpreise im Jahresdurchschnitt unter dem von der Regierung festgelegten Mindestpreis von 6 Rappen pro Kilowattstunde liegen, erhalten die Produzenten Ende des Jahres einen Ausgleichsbetrag, so die LKW weiter. PV- Anlagen ohne vertragliche Förderung werden ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls von diesem Mindestpreis profitieren. EEG-Anlagenbetreiber mit bestehenden Verträgen können ebenfalls jeweils auf Abschluss der nächsten Rechnungsperiode ins Modell der Direktvermarktung wechseln, indem sie den gewünschten Wechsel beim LKW-Kundendienst melden, führen die LKW weiter aus.

Die Verrechnung wird weiterhin von den Liechtensteinischen Kraftwerken verarbeitet. Die aktuellen Messdaten und Börsenpreise werden dazu auf energieportal.li veröffentlicht und können vom jeweiligen Kunden eingesehen werden. Wer sich auf energieportal.li registriert, hat volle Einsicht über die PV-Produktion, den eigenen Stromverbrauch und die Rechnungen. Mit den 15-Minuten-Werten lassen sich laut LKW zudem Stromfresser identifizieren und der Stromverbrauch reduzieren. Die Registrierung auf dem Energieportal ist für alle LKW-Stromkunden kostenlos.