Liechtenstein
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Regierung beantragt weitere 1,99 Millionen für Staatenbeschwerde

VADUZ - Die Regierung hat für das noch laufende Verfahren in der Staatenbeschwerde gegen Tschechien einen Ergänzungskredit von 1,985 Millionen Franken beantragt. Bereits vor wenigen Tagen war über einen Bericht und Antrag (BuA) bekannt geworden, dass der Prozess deutlich zeit- und arbeitsintensiver als ursprünglich angenommen ist. Mit dem Ergänzungskredit will die Regierung das Verfahren professionell fortführen.

Liechtenstein hatte am 19. August 2020 eine Staatenbeschwerde gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eingereicht. Dies, weil es nach wie vor offene vermögensrechtliche Fragen mit der Republik gibt. Sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen, eine Lösung der offenen Fragen zu erreichen, seien bisher erfolglos geblieben, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Das Verfahren gestalte sich sehr zeit- und arbeitsintensiv. Die bisherigen schriftlichen Eingaben Tschechiens seien zudem umfangreich gewesen und hätten neben rechtlichen Argumenten lange historische Ausführungen enthalten, die unter Beizug unabhängiger Expertise richtigstellt werden mussten.

Unklar, wie es weiter geht

Wie das Verfahren weitergehen wird, weiss die Regierung aktuell nicht. Die verschiedenen Szenarien unterschieden sich teils erheblich, was den Umfang und die Dauer des Verfahrens anbelangt. Der beantragte Ergänzungskredit sei jedenfalls so berechnet, dass er genügt – unabhängig davon, welches Verfahrensszenario tatsächlich eintritt.