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Uneinigkeit über Revision im Sexualstrafrecht

(Keystone-SDA)

Anders als der Ständerat setzt der Nationalrat im revidierten Sexualstrafrecht auf die Zustimmungslösung "Nur ein Ja ist ein Ja". Allerdings will er wie der Ständerat bei Nötigung, dass Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis müssen.
Der Nationalrat hiess die entsprechende neue Gesetzesbestimmung mit der Zustimmungslösung am Montagabend nach einer Abstimmungskaskade über zahlreiche Minderheitsanträge mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Damit schaffte er erwartungsgemäss eine Differenz zum Ständerat.
Für die Zustimmungslösung sprachen sich in der entscheidenden Abstimmung die SP, die Grünen, die GLP sowie Minderheiten von Mitte und FDP aus. Einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung begeht demnach, wer "ohne die Einwilligung" einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt. Es gilt also "Nur ein Ja ist ein Ja".
Das Sexualstrafrecht gehöre endlich vom Ballast der Vergangenheit befreit. Die Suggestion einer Mitschuld des Opfers einer Vergewaltigung gehöre "auf den Müllhaufen der Geschichte", sagte Tamara Funiciello (SP/BE).
Die SVP sowie die Mehrheit von Mitte und FDP schlossen sich dem Ständerat und dessen Widerspruchslösung an. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen "gegen den Willen" einer Person vornimmt. Es soll also "Nein heisst Nein" gelten.
Mit der Revision will der Bundesrat das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anpassen.