Liechtenstein
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Verordnungsänderung über die Eignung des Gefahrgutbeauftragten

Regierungsgebäude in Vaduz. (Foto: ZVG)

Die Regierung hat eine Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten verabschiedet, teilt das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt mit. Hintergrund ist eine Anpassung verschiedener Bestimmungen zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Prüfung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten.

Neu wird die Möglichkeit geschaffen, einen externen Prüfungssachverständigen für die Unterstützung der Prüfungskommission zu beauftragen. Zur Präzisierung und in Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) entfällt die Bearbeitung einer Fallstudie, wenn die Prüfung ausschliesslich der Verlängerung und nicht dem erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises dient. Die Kandidaten, welche die Prüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten für das bestandene Modul den entsprechenden Schulungsnachweis. Dieser wird vom Amt für Volkswirtschaft ausgestellt. In der Regel werden jährlich zwei Prüfungstermine angeboten. Die erste Prüfung ist im März 2023 geplant.