Liechtenstein
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Weitere 1,5 Millionen Franken für das DLZ Giessen beantragt

VADUZ - Für das sich im Bau befindliche Dienstleistungszentrum Giessen in Vaduz braucht es vorsorglich mehr Geld. Die Regierung beantragt deshalb einen Nachtragskredit von 1,45 Millionen Franken - um veränderte Verhältnisse zu reagieren, wie es heisst.

Nicht nur beim neuen Landesspital dürfte es teurer werden als früher angenommen. Wie die Regierung am Dienstag mitteilte, wird der Neubau des Dienstleistungszentrums (DLZ) beantragt sie zusätzlich zu dem vom Landtag bereits genehmigten Verpflichtungskredit von 42,8 Millionen Franken ein Ergänzungs- und Nachtragskredit in der Höhe von 1.45 Millionen Franken. Dass es Mehrkosten geben wird, hatte sich bereits abgezeichnet.

Im Jahr 2016 bzw. 2019 wurden vom Landtag die Kredite für den Bau des Dienstleistungszentrums genehmigt. "Seit damals kam es zu unvorhersehbaren Entwicklungen, die zu Mehraufwendungen geführt haben", wie die Regierung schreibt. "So entstanden Mehraufwendungen zu Lasten der Bauherrenreserve z.B. durch zusätzliche Massnahmen zur Sicherung der Baugrube aufgrund der schlechten Baugrundverhältnisse und durch den ausserordentlichen Preisanstieg bei Baumaterialien wie Baustahl und Glas."

Im Hinblick auf die Finalisierung des Projekts seien insbesondere für abschliessbare Fahrradboxen, eine 24-Stunden-Schalterzone, die Erhöhung der Sicherheit und weitere bauliche Aspekte zudem zusätzliche Aufwendungen vorgesehen.

So soll das DLZ Gies­sen aussehen. (Visualisierung: ZVG / Cavegn Architekten)

So soll das DLZ Gies­sen aussehen. (Visualisierung: ZVG / Cavegn Architekten)

Auch das Bürokonzept soll angesichts der veränderten Arbeitswelt laut Regierung den heutigen Standards angepasst werden. Für diese beabsichtigten Anpassungen des Bauprojekts und des Bürokonzepts werden weitere finanzielle Mittel beantragt, wie es in der Mitteilung heisst.

Mit dem entsprechenden Bericht und Antrag informiert die Regierung den Landtag über die aktuelle Projektentwicklung und die Kostensituation. Die Entscheidung des Landtags sei erforderlich, damit die Regierung in Bezug auf die Umsetzung der Anpassungen des Bauprojekts und des Bürokonzepts den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen kennt.

"Bei vorliegendem Bericht handelt es sich um einen vorsorglichen Antrag, um einer allfälligen Kreditüberschreitung am Ende des Projekts vorzubeugen", wie die Regierung betont. "Es ist heute noch nicht abschliessend absehbar, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die zusätzlich beantragten Mittel effektiv gebraucht werden."

(red/pd)