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Verhütungsmittel sollen 2023 vollständig rückerstattet werden

Verhütungsmittel sollen 2023 vollständig rückerstattet werden

Gesundheitskasse

Die vollständige Kostenübernahme durch die CNS wurde auf die Vasektomie bei Männern und die Sterilisation von Frauen ausgeweitet.
Die vollständige Kostenübernahme durch die CNS wurde auf die Vasektomie bei Männern und die Sterilisation von Frauen ausgeweitet.

Foto: dpa

Nach erheblicher Verzögerung aufgrund der Pandemie sind die Vorbereitungen für die vollständige Kostenrückerstattung fast abgeschlossen.

Gesundheitskasse

Nach erheblicher Verzögerung aufgrund der Pandemie sind die Vorbereitungen für die vollständige Kostenrückerstattung fast abgeschlossen.

(FJ) - Was 2018 mit der Anhebung der Altersgrenze für die Kostenrückerstattung von 25 auf 30 Jahre begonnen hatte, soll 2023 nun Wirklichkeit werden: Empfängnisverhütende Mittel sollen ohne Berücksichtigung der Art oder des Alters 2023 von der CNS (Caisse nationale de santé) vollständig rückerstattet werden. In ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Mars Di Bartolomeo (LSAP) und Cécile Hemmen (LSAP) bestätigten Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) und der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen (LSAP), die Vorbereitungen für die Kostenrückerstattung im Herbst dieses Jahres vollenden zu können. 

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Verhütungsmittel werden in Luxemburg bald gratis

Es soll möglicherweise ab Herbst keine Altersbegrenzung mehr geben für eine Rückerstattung. Außerdem wurde die Palette erweitert.

Im September 2020 kündigte Gesundheitsministerin Lenert bereits eine Gesetzesänderung an, durch welche Kosten für Verhütungsmittel lediglich zu 80 Prozent rückerstattet wurden. Aufgrund der Pandemie sei es bei der Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Vorhabens der vollständigen Rückerstattung und der dafür notwendigen Anpassung der Nomenklatur zu erheblichen Verzögerungen gekommen, berichten Lenert und Haagen in ihrer Antwort. 

Betroffen von der vollständigen Kostenübernahme durch die CNS sind hormonelle Notfallkontrazeptiva, Kupferspiralen, Diaphragmen, Verhütungskappen und sowohl Kondome für Männer als auch für Frauen. Unabhängig von der rein medizinischen Notwendigkeit wird die Kostenübernahme zudem auf die Sterilisation von Frauen und die Vasektomie bei Männern ausgeweitet. Außerdem sollen die Kosten der medizinischen Akte beim Legen von Spiralen (Setzen, Ziehen, Ultraschallkontrolle) von der Gesundheitskasse gedeckt werden. 

„Diese Erweiterung soll dazu dienen, dass jede betroffene Person nach Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt das für sie passende Verhütungsmittel wählen kann“, bekräftigen Lenert und Haagen. Beide kündigten des Weiteren an, in Zukunft Gespräche über die Ausweitung der kostenlosen Verteilung von Kondomen führen zu wollen.

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