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Verteidigung: Unterbringung des Amokfahrers in Psychiatrie

Verteidigung: Unterbringung des Amokfahrers in Psychiatrie

Prozess um Amokfahrt in Trier

Die Verteidigung will den Trierer Amokfahrer wegen seiner psychischen Erkrankung in einer geschlossenen Psychatrie unterbringen – ohne lebenslange Haft.

Prozess um Amokfahrt in Trier

Die Verteidigung will den Trierer Amokfahrer wegen seiner psychischen Erkrankung in einer geschlossenen Psychatrie unterbringen – ohne lebenslange Haft.

Foto: Harald Tittel/dpa

Die Verteidiger des Trierer Amokfahrers forderten dessen Unterbringung in einer Psychatrie. Laut Gutachten ist er paranoid schizophren.

Prozess um Amokfahrt in Trier

Die Verteidiger des Trierer Amokfahrers forderten dessen Unterbringung in einer Psychatrie. Laut Gutachten ist er paranoid schizophren.

(dpa) - Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung am Donnerstag die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Trier soll nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz am 16. August verkündet werden - fast ein Jahr nach Prozessbeginn.

Gutachter: Mutmaßlicher Amokfahrer vermindert schuldfähig

Die Steuerungsfähigkeit des Mannes sei durch eine paranoide Schizophrenie am Tattag eingeschränkt gewesen, so der Sachverständige.

Die Pflichtverteidiger Martha Schwiering und Frank Kay Peter verwiesen in ihrem Plädoyer auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, wonach der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist. Daher forderten sie keine lebenslange Haft und keine besondere Schwere der Schuld für den mutmaßlichen Amokfahrer, wie die beiden Anwälte erklärten.

Sie machten auch keine Angaben dazu, wie lange der 52-Jährige aus ihrer Sicht in eine geschlossene Psychiatrie kommen sollte. Die Verteidiger sprachen den Verletzten und Hinterbliebenen der Opfer der Amokfahrt ihr tiefes Mitgefühl aus. Der Angeklagte verzichtete darauf, sein Recht auf das letzte Wort vor der Urteilsfindung wahrzunehmen.

Anklage: Fünffacher Mord und versuchter Mord in 18 Fällen

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte lebenslange Haft für den 52-Jährigen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Wegen der psychischen Erkrankung des Mannes beantragte die Anklagebehörde zudem ebenfalls seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Auch Opferanwälte plädierten als Vertreter der Nebenklage auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Seit dem 19. August 2021 steht der Angeklagte als mutmaßlicher Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor.

Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Der 52-Jährige hat während des Prozesses weiterhin geschwiegen.

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